KFW Förderung

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)

www.kfw.de/151
www.kfw.de/152

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen

Anwendungsbereiche:

  • Energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
  • Kauf von saniertem Wohnraum

Die KfW fördert:

  • energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
  • energetische Sanierung im Rahmen eines Umbaus von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Einzelmaßnahmen (Kredit 152):

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage

Fördervoraussetzungen:

  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt
  • Bestätigung durch einen Sachverständigen

(Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/………Sanieren-Kredit-(151-152))

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430

https://www.kfw.de/430

Anwendungsbereiche:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung

Die KfW fördert:

  • energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
  • energetische Sanierung im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen

 

Neue KfW-Förderung für Bestandsimmobilien Investitionszuschuss 455

https://www.kfw.de/

Die KfW fördert private Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche Mit einem Zuschuss von 10 % der Investitionssumme.

Was kann gefördert werden?:

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbau von Türspionen

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
  • gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
  • Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Maßnahme Höhe des Zuschusses
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit

(Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/)