Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Maßnahmen
Anwendungsbereiche:
- Energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
- Kauf von saniertem Wohnraum
Die KfW fördert:
- energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
- energetische Sanierung im Rahmen eines Umbaus von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen
Einzelmaßnahmen (Kredit 152):
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
Fördervoraussetzungen:
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt
- Bestätigung durch einen Sachverständigen
(Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/………Sanieren-Kredit-(151-152))
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
Anwendungsbereiche:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
Die KfW fördert:
- energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
- energetische Sanierung im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen
Neue KfW-Förderung für Bestandsimmobilien Investitionszuschuss 455
Die KfW fördert private Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche Mit einem Zuschuss von 10 % der Investitionssumme.
Was kann gefördert werden?:
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau von Türspionen
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Maßnahme | Höhe des Zuschusses |
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit |
(Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/)